Welche Absicherung braucht ein Hund – zuhause und unterwegs?

4Pfoten-Urlaub Reisen mit Hund
Auf die Reise, fertig, los. So schnell geht es allerdings nur, wenn bereits im Vorfeld eruiert wurde, welche Versicherungen für die Zeit zuhause sinnvoll sind und im besten Fall sogar im Urlaub greifen.

Wer einen Urlaub plant, hat jede Menge zu organisieren. Mit einem vierbeinigen Freund im Gepäck, wird die Aufgabenliste noch einen Tick länger. Vor allem geht es darum, Grundsatzentscheidungen zu treffen, die für die Zeit zuhause sinnvoll sind und für die Urlaubszeit. Dabei geht es in erster Linie um die Absicherung von Hundehalter und Tier – mithilfe von speziellen Versicherungspaketen.

Macht eine Hunde-Haftpflichtversicherung Sinn?

4Pfoten-Urlaub Hundehaftpflichtversicherung
In manchen Mietobjekten – sowohl im Wohnmobil als auch im Ferienhaus – kann eine Hunde-Haftpflicht-Versicherung vorgeschrieben sein. So schützt sich der Vermieter vor den finanziellen Folgen, falls etwas zu Bruch geht.

Ja – und zwar nicht nur im Urlaub, sondern grundsätzlich. Eine Hunde-Haftpflichtversicherung sichert den Fall ab, dass der Hund einen Schaden verursacht. Das kann in der Ferienwohnung im Urlaub sein, beim Camping mit Hund oder auch dann, wenn ein Ausflug ansteht, bei dem nicht alles reibungslos verläuft. Vor dem Abschluss muss genau geprüft werden, welche Schäden die Versicherung abdeckt. Gerade mit Blick auf den Urlaub gilt es, sowohl auf die Leistungen im In- und Ausland zu achten. Einige Anbieter von Ferienhäusern schreiben eine Hunde-Haftpflichtversicherung sogar vor, um sich davor zu schützen, auf den etwaigen Kosten sitzenzubleiben.

Hunde-Krankenversicherung vs. Hunde-OP-Versicherung. Was ist die bessere Variante?

Das hängt letztlich vom Tier ab, von der Anfälligkeit der Rasse und auch von den jeweiligen Versicherungskonditionen. Eine Krankenversicherung für den Vierbeiner ist eigentlich mit der Krankenversicherung für den Menschen zu vergleichen – allerdings gibt es einige Einschränkungen. Diese sind zu prüfen, denn nur, wenn eine Hunde-Krankversicherung einen Großteil der Behandlungskosten deckt, ist ein Abschluss sinnvoll. Die meisten Anbieter übernehmen die Kosten für Heilmittel. Begleittherapien und Operationen sind dann jedoch meist nicht in den Versicherungsleistungen abgedeckt.

4Pfoten-Urlaub Hunde OPVersicherung
Vor einem Unfall ist leider niemand gefeit – weder im Urlaub noch zuhause. Anders als bei Menschen, bei denen die Krankenversicherung etwaige OP-Kosten übernimmt, werden Operationen beim Hund schnell teuer. Deswegen empfehlen Experten eine Hunde-OP-Versicherung eher als eine Hunde-Krankenversicherung.

Deswegen ist die Hunde-OP-Versicherung häufig beliebter, denn sie setzt an der Stelle an, wo die Behandlung des Kunden richtig teuer wird. Zahnfrakturen, Hautverletzungen, Magendrehungen, Frakturen und Blutohren sind die häufigsten Operationsgründe, die Hundehaltern auch im Urlaub angeraten werden könnten – wenn etwa ein Unfall passiert ist oder eine Verletzung plötzlich auftritt. In diesem Fall ist es sinnvoll, eine Hunde-OP-Versicherung zu haben, die auch Leistungen im Ausland umfasst. Dann übernimmt die Versicherung die Operationskosten in Höhe von 1.600 Euro für einen Kreuzbandriss, 1.400 Euro für eine Fraktur oder 1.200 Euro für eine Magendrehung.

Sowohl bei der Hunde-Krankenversicherung als auch bei der Hunde-OP-Versicherung ist der Blick auf den Leistungskatalog entscheidend. Gute Versicherer unterscheiden nicht nach der Rasse des Hundes und übernehmen alle medizinisch notwendigen Operationen inkl. Anästhesie, Sedierung und Medikamente. Wie lange die Nachsorge nach einer Operation Teil der Versicherungsleistung ist, ist abhängig vom Anbieter. Achtung: Rechtzeitige Planung verhilft hier zu einem umfassenden Versicherungsschutz, denn häufig muss zwischen der Unterzeichnung des Versicherungsvertrags und der Behandlung ein Monat liegen. Demnach ist die Versicherung vor dem Urlaubsantritt abzuschließen. Von einer mitunter teuren Kombination aus Hunde-OP-Versicherung und Hunde-Krankenversicherung raten viele ab, denn die Kosten für die Hunde-Voll-Versicherung übersteigen den Nutzen.

Rechtsschutzversicherung und Reiserücktrittversicherung. Für Hund oder Herrchen?

Deckt die private Rechtsschutzversicherung explizit die Streitfälle ab, die rund um den Vierbeiner auszufechten sind, ist es nicht nötig, eine spezielle Hunde-Rechtsschutzversicherung abzuschließen. Dasselbe gilt für die Reiserücktrittversicherung, die manchmal Teil des Reisepakets ist, inkludiert sein kann, wenn mit einer speziellen Kreditkarte bezahlt wird oder sogar eine Leistung einer Hunde-OP-Versicherung sein könnte. Einige Anbieter erstatten die Stornokasten, falls eine Operation infolge eines Unfalls nötig wird bis zu einem vereinbarten Preis. Das ist zwar nur ein sehr eingeschränkter Einsatzbereich, könnte jedoch genau dann greifen, wenn ein Unfall passiert, der nun wahrlich weder zuhause noch im Urlaub planbar, geschweige denn erwünscht ist.

Andere Länder, andere Vorschriften

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Vor allem der Urlaub mit Welpen muss wohlgeplant sein, denn in die meisten EU-Länder ist eine Einreise nur gestattet, wenn eine wirksame Tollwutimpfung vorliegt.

Spätestens die Hundehalter, die eine Landesgrenze passieren, müssen im Vorfeld recherchieren, welche Einreisebedingungen für ihr Tier gelten. Grundsätzlich gelten diese Hinweise in  der EU:

  • Zu berücksichtigen sind die Ländervorschriften der Staaten, in die gereist wird, sowie der Transferstaaten, durch die gereist wird.
  • Für eine Reise müssen die Tiere meist 12 bzw. 16 Monate alt sein. Das hat etwas mit der vorgeschriebenen Tollwut-Impfung zu tun, die in der Regel erst im Alter von drei Monaten verimpft wird und dann nach 21 weiteren Tagen ihre Wirkung entfaltet. Eine Ausnahme gilt für Hunde, die nach Österreich reisen. Hier reichen der Impfnachweis sowie eine Tollwutunbedenklichkeitsbestätigung eines zugelassenen Arztes. Wie lange eine Tollwutimpfung wirkt, ist abhängig vom Hersteller des Impfstoffs. Hundehalter älterer Tiere sollten im Vorfeld prüfen, ob der Impfschutz ggf. erneuert werden muss.
  • Der Mikrochip ist (für alle Hunde, die nach 2012 auf die Welt gekommen sind) Pflicht. Dokumentiert wird der Chip im sogenannten Heimtierausweis.

Neben diesen EU-weiten Regeln gelten für jedes Land Einreisevorschriften, die bei einer Buchung über das Reisebüro oft direkt dort zur Verfügung gestellt werden. Alternativ müssen sich Hundehalter im Vorfeld über die Einreiseregularien informieren, damit die Urlaubsreise nicht etwa an der Grenze endet.

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Euer 4Pfoten-Urlaub-Team

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