Während der Weihnachtszeit passieren deutlich mehr Unfälle als an anderen Tagen. Häufig sind dabei auch Haustiere involviert. Im Gegensatz zu anderen Vierbeinern wie Katzen sind Hunde jedoch nicht automatisch in der Haftpflichtversicherung ihrer Halter mitversichert.
HAFTPFLICHTVERSICHERUNG FÜR HUNDE SINNVOLL
Während in einigen Bundesländern, zu denen Berlin, Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein zählen, eine separate Versicherung für den Hund Pflicht ist, können es sich die Hundebesitzer in den anderen Bundesländern selbst aussuchen, ob sie ihren Vierbeiner versichern wollen. Eine Versicherungspflicht gibt es ausschließlich für sogenannte Kampfhunde. Deshalb ist es den meisten Hundebesitzern nicht bekannt, dass sie für die Schäden ihres Hundes im Rahmen der sogenannten Gefährdungshaftung verantwortlich gemacht werden können. In der Praxis bedeutet dass, das der Halter für alle Beschädigungen die finanzielle Verantwortung übernimmt und für den Schaden haftet.
Eine Haftpflichtversicherung für den Hund wird von Experten als sehr sinnvoll eingestuft.
HUNDEHALTER SIND NICHT IN JEDEM FALL HAFTBAR
Da Hunde sich beim Gassi gehen oder dem gemeinsamen Spaziergang mit Frauchen und Herrchen viel im Freien aufhalten, ist ein Schaden schnell passiert. Spielende Kinder, Jogger oder Radfahrer werden schnell zum Opfer herumtollender und freilaufender Hunde. Obwohl in den meisten Städten und Gemeinden Leinenzwang herrscht, sind Vierbeiner im Park oder Wiesen und Wäldern selten angeleint. Springt der Hund beispielsweise einen Fahrradfahrer an, der dadurch vom Fahrrad stürzt und sich verletzt, kommen auf den Halter unterschiedliche Kosten zu. Diese reichen von der Übernahme des Krankenhausaufenthalts für den Verletzten bis zur Arztrechnung. Auch eine Schmerzensgeldforderung ist möglich, wenn sich das Opfer schwerwiegende Verletzungen zugezogen hat. Allerdings muss der Hundehalter nicht in jedem Fall haften.
SCHÜTZT VOR ÜBERHÖHTEN FORDERUNGEN: DIE TIERHALTERHAFT-PFLICHTVERSICHERUNG
Eine Tierhalterhaftpflichtversicherung wird durch Experten eindeutig empfohlen und schützt den Halter vor überhöhten Forderungen. Sonst müssen Hundehalter für alle Schäden ihres Hundes aufkommen und haften dabei sogar mit ihrem Gesamtvermögen. Dabei kommt es auch nicht auf das persönliche Verschulden des Tierhalters an. Die Tierhaftpflichtversicherung stellt in einem Schadensfall eine wichtige Unterstützung für den Halter dar, denn sie übernimmt nicht nur die Begleichung des Schadens. Auch für den Urlaub mit dem Hund bietet die Versicherung ein umfangreiches Leistungspaket an: http://www.reiseschutzcheck.de/info-tipps/reiseruecktritt-mit-hund.html. Vor hohen Operations- und Krankenhauskosten können sich Hundehalter schützen, indem sie eine spezielle Operationskosten- oder Krankenversicherung für Hunde abschließen.
HUNDE-KRANKENVERSICHERUNGEN KÖNNEN SICH LOHNEN
Versicherer übernehmen ebenfalls die Kosten einer stationären Unterbringung des Hundes sowie für eine notwendige ambulante Nachbehandlung. Hunde-Krankenversicherungen beinhalten auch die Kostenübernahme bei bestimmten Vorsorgemaßnahmen, zu denen Impfungen, Mittel gegen Parasiten und Wurmkuren zählen. Vor Abschluss einer Versicherung sollten sich die Hundehalter von Fachleuten beraten lassen oder das Angebot unterschiedlicher Versicherer vergleichen. Die Angebote unterscheiden sich in ihrem Leistungsangebot und den Versicherungsbeiträgen teilweise erheblich voneinander. Tierhaltern wird empfohlen, darauf zu achten ob und welche Entschädigungsgrenzen bei der Versicherung bestehen. Auch die Frage nach Wartezeiten ist berechtigt. Während bei manchen Versicherungen die Leistungen bereits vom ersten Versicherungstag an in Anspruch genommen werden können, gelten bei manchen Unternehmen bestimmte Fristen.