Hunde sind lebensfrohe Tiere, die gerne rennen, jagen und spielen. Dies ist sicherlich immer wieder einer Freude für die ganze Familie. Jedoch kann das Verhalten auch schnell zu einem Streitfall vor Gericht werden. Dies ist dann der Fall, wenn Sie sich nicht ausreichenden gegen Schäden, die durch den Hund entstehen, absichern. Aufgrund der in Deutschland geltenden Gesetze, sind Sie als Hundebesitzer selbst dann für Schäden haftbar, wenn Sie keine Schuld am Entstehen des Schadens haben.
Ein Beispiel: Wir Ihr Hund von Freunden oder Verwandten Gassi geführt und verursacht hierbei einen Sach- oder Vermögensschaden haften Sie dennoch. Ob Sie Schuld am Schaden tragen oder nicht – Sie müssen für den Schaden aufkommen.
Die Versicherungssumme im Auge behalten
Eine solche Versicherung schließen Sie ab, um sich vor Personen-, Sach- und Vermögensschäden zu schützen. Sie möchten sich im Ernstfall auf Ihre Versicherung sowie deren Unterstützung verlassen können. Daher sollten Sie bei Abschluss des Vertrages auf die Versicherungssumme achten.
Dieser Betrag gibt an, wie hoch der Betrag ist, den die Versicherung im Höchstfall zahlt. Typische Zahlen hierfür liegen zwischen einer und 15 Millionen Euro. Jedoch raten immer mehr Verbraucherschützer zu einer Mindestsumme von drei Millionen Euro. Im ersten Moment hört sich dieser Betrag für Versicherungsinteressenten hoch an.
Wie soll ein Hund einen solch immensen Schaden anrichten?
Hierzu ist zu berücksichtigen, dass in diesem großen Betrag nicht nur der direkte Schaden inbegriffen ist. Stellen Sie sich vor, Ihr Hund rennt über die Straße, woraufhin es zu einem Zusammenstoß zweier Autos kommt. Im Folgenden treten nicht nur Kosten für die Reparaturen auf, sondern im schlimmsten Fall auch Kosten für Folgeschaden der Beteiligten. Diese Summen können sich innerhalb kürzester Zeit auf immense Beträge aufsummieren.
Listenhund, Nichtlistenhund oder Mischling?
Sollten Sie Halter eines sogenannten Listenhundes sein, müssen Sie eventuell bei der Suche nach einem geeigneten Versicherer, mehr Zeit investieren. Viele Versicherer bieten Haltern von Mischlingshunden oder nicht Listenhunden Versicherungen zu deutlich günstigeren Preisen an. Halter von Listenhunden sollten unbedingt nach Versicherern suchen, die keine Zusatzbeiträge für Listenhunde beaufschlagen. Nur so können Sie sich vor hohen Beiträgen schützen und Ihrem Vierbeiner dennoch den besten Schutz zukommen lassen.
Nicht vergessen: Folgendes sollte Ihre Versicherung zudem beinhalten
Neben den grundlegenden Leistungen, die Ihnen Versicherungen anbieten, gibt es zahlreiche weitere Aspekte, die es zu berücksichtigen gilt. Sollten Sie gerne mit Ihrem Vierbeiner auf Reise gehen, muss unbedingt ein Versicherungsschutz gewählt werden, der ebenso im Ausland greift. Berücksichtigen Sie, ob die Versicherung nur im europäischen Ausland greift, oder auch weltweit aktiv gilt.
Ebenso ist in diesem Kontext auf einen eventuell vorgeschriebenen Leinenzwang zu achten. Viele Versicherer schreiben diesen in ihren Verträgen fest, um sicherzugehen, dass Sie den Hund immer im Auge behalten.
Wenn Sie mit Ihrem Hund am Agility Training, bei Hundeschauen oder bei Hunderennen teilnehmen möchten, muss der Vertrag diese Aktivität abdecken. Die gängigsten Versicherungen decken ebendiese Sportarten und Veranstaltungen nicht ab.
Sehr guter zusammenfassender Artikel! Lediglich eine Abgrenzung zur Hundekrankenversicherung wäre noch toll 🙂
Hallo Marcel,
danke, darüber gibt es auch schon einen Artikel. VG